l. "Radio 1 verliert immer mehr Hörer und Relevanz". Richtig: Radio 1 hat im ersten Halbjahr 2009 gegenüber dem zweiten Halbjahr 2008 die tägliche Hörerzahl von 75 000 auf 81 000 erhöht. Die Aussage von Energy ist also falsch. Ausserdem ist die tägliche durchschnittliche Nutzung der Hörer von Radio 1 höher als diejenige der Nutzer von Radio Energy, was für die Berechnung der Marktanteile eine grosse Bedeutung hat.
2. Energy verwendet in seiner Schrift fast ausschliesslich Hörerdaten der 15-49 Jährigen (die sogenannte "werberelevante Zielgruppe). Das macht kein anderes Radio in der Schweiz und ist rein willkürlich. Die von Energy aufgeführte "werberelevante Zielgruppe" wird in der Schweiz nur von Radio Energy und den deutschen TV-Privatsendern verwendet, weder von den anderen Radiostationen, noch von Zeitungen oder der SRG. Damit verfälscht Energy bewusst und gezielt alle relevanten Aussagen, insbesondere in Bezug auf Preis und Leistungen (Tausenderpreis), um sich so besser und die Konkurrenz schlechter darzustellen. Dies gilt insbesondere für Vergleiche mit Radio 1, das eine Zielgruppe von 30-60 Jahren hat. Da Radio hingegen kaum Hörer unter 30 Jahren hat, sind alle Preis/Leistungsvergleiche unter Einbezug dieser grossen Gruppe der jungen Hörer (und dem Ausblenden der älteren Hörer) für Radio 1 automatisch verfälschend und damit geschäftsschädigend. Dieses Vorgehen ist verwerflich.
3. "Radio 1 hat nicht das kleinste, sondern das grösste Sendegebiet, weil es als einziges Zürcher Radio in der gesamten Deutschschweiz im Kabelnetz empfangbar ist." Dies ist eine bewusst falsche und irreführende Darstellung. Entscheidend ist beim Radio der terrestrische Empfang, nicht der Kabelempfang und auch nicht das Internet - das allergrösste Sendegebiet, für Energy, für Radio 1 und alle anderen Sender. Mehr als 90% des Radiokonsums erfolgt nicht über Kabel, und auch dieser bezieht sich vor allem auf die Kabelnutzung innerhalb des Gebiets, das von Sendern terrestrisch erreicht werden kann und dort auch beworben wird. Daher gibt es auch so ein gewaltiges Gerangel um die terrestrischen Konzessionsgebiete und deren Grösse. So hat sich Radio Energy bewusst allein auf die "grosse" Zürcher Konzession mit 1,5 Mio. Potential und nicht wie Radio 1 auch noch für die "kleine" mit 0,9 Mio. Potential beworben und versucht alles, um den negativen Entscheid des Bundesrates umzustossen.
Kein reines Kabelradio hat in der Schweiz einen erkennbaren Markterfolg erzielen können. Radio Energy würde sich niemals "mit dem grössten Sendegebiet" der Schweiz per Kabel zufrieden geben, sondern kämpft mit einem in der Schweiz bisher einmaligen Aufwand an Werbung und redaktioneller Unterstützung durch die gesamte Ringier-Presse für eine terrestrische Verbreitung im Grossraum Zürich. Der Hörerzuwachs von Radio Energy im letzten Halbjahr ist vor allem auf diese gewaltige Kampagne zurückzuführen, die den für Energy negativen Konzessionsentscheid thematisiert. Die Geschichte von Radio 24 hat gezeigt, dass man mit diesem Inhalt am schnellsten und leichtesten Hörer gewinnen kann, ohne dabei die eigentliche Programmqualität verändern zu müssen.
4. "Das Radio für Erwachsene, das selbst bei den Erwachsenen auf taube Ohren stösst: In der Kernzielgruppe von Radio 1, den über 50-jährigen, erreicht Energy Zürich über 80% mehr Hörer." Dies ist bewusst falsch. Die korrekte Aussage findet sich erstaunlicherweise in einem neuen Werbeversand von Radio Energy. Dort ist zu erkennen, dass Radio 1 in dieser Zielgruppe mehr als die Hälfte der Hörer von Radio Energy erreicht (trotz einem dreimal kleineren Sendegebiet). Dabei ist zu beachten, dass die über 50 Jährigen die absolut grösste Hörergruppe von Radio Energy sind, ein wahrlich seltsames Phänomen für einen sogenannten Jugendsender. Wichtig: Bei allen Vergleichen wird nicht erwähnt, dass das heutige Verbreitungsgebiet von Radio 1 dreimal kleiner ist als dasjenige von Radio Energy, das heisst, dass Radio 1 ein dreimal kleineres Hörerpotential hat.
5. "Die beste Morgenshow, die keiner hört". Falsch, ehrverletzend und geschäftsschädigend zugleich. Untermauert wir diese Aussage wieder allein mit Zahlen der sog. werberelevanten Zielgruppe der 15-49 Jährigen. Radio 1 hat übrigens nie behauptet, mit seiner Morgenshow die meisten Hörer zu haben. Der Slogan "Zürichs beste Morgenshow" basiert auf einem Test der Redaktion Tages-Anzeiger (Besitzerin von Radio 24). Bei diesem Test hat die Sendung von Radio 1 Höchstnoten erzielt, vor Radio 24. Radio Energy landete auf dem fünften und letzten Platz.
6. "Warum zu viel bezahlen?". Direkte und ultimative Aufforderung, Radio 1 nicht zu buchen, auch dies wieder mit manipulierten Daten in Bezug auf die Zielgruppe. Eine klare Verletzung gemäss UWG.
7. "weniger journalistische Inhalte". Falsch, Radio 1 hat sein journalistisches Angebot laufend ausgebaut. Dies wird auch von unabhängigen Beobachtern bestätigt und ist durch die grosse Zahl von Experten, Korrespondenten und Kolumnisten belegt. Auch dies ist eine Herabsetzung der Leistung von Radio 1. Eine solche disqualifizierende Darstellung eines Konkurrenzprodukts in einem Werbemailing ist einmalig. Noch nie hat jemand ähnliches gemacht.
8. Energy spielt direkt auf die Person von Roger Schawinski. Das ist im Rahmen eines Werbeversands in der gesamten Schweizer Presselandschaft ohne Beispiel. Besonders verwerflich sind dabei die verwendeten Fotomontagen. Skandalös ist vor allem jene, wo man unter der Überschrift "Warum mehr bezahlen?" und den manipulierten Vergleichsdaten einen lachenden Roger Schawinski am Schreibtisch sieht, wo er Berge von Banknoten zählt. Die Botschaft ist: Dank den ungerechtfertigen, weit überhöhten Preise bereichert sich Roger Schawinski auf schamlose Weise. Welche Images und Bilder dabei zusätzlich abgerufen werden ist ebenfalls ziemlich eindeutig, wie entsetzte Reaktionen von Mitarbeitern, Kunden und Konkurrenten von Radio 1 belegen.
Tatsache ist: Die präsentierten Fakten sind weitgehend falsch, die Darstellung ist bewusst und gezielt verletzend. Es handelt sich um einen krassen Verstoss gegen UWG. Dort heisst es unter anderem: Art.2 Unlauter und widerrechtlich ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmer beeinflusst.
Art. 3 Unlauter handelt insbesondere, wer: a. andere, ihre Waren, Werke, Leistungen, deren Preise oder ihre Geschäftsverhältnisse durch unrichtige, irreführende oder unnötig verletzende Äusserungen herabsetzt. e. sich, seine Waren, Werke, Leistungen oder deren Preise in unrichtiger, irreführender, unnötig herabsetzender oder anlehnender Weise mit anderen, ihren Waren, Werken, Leistungen oder deren Preisen vergleicht oder in entsprechender Weise Dritte im Wettbewerb begünstigt.