In diesen Tagen erhalten rund 3 Millionen Haushalte in der Schweiz die Gebührenrechnung für den Radio- und Fernsehempfang im 1. Quartal 2005. Mit der Rechnung verschickt Billag gleichzeitig einen Flyer mit Informationen zum Thema Radiohören und Fernsehen mit dem Computer. Zudem gelten ab 1.1.2005 neue Regeln für Mahnungen und Betreibungen durch Billag.
Live Streaming ist melde- und gebührenpflichtig
Mit fortschreitender technologischer Entwicklung (Breitband-Internet, sog. Live Streaming) und dem Ausbau des Angebotes gewinnt der Empfang von Radio- und TV-Programmen via Internet und Computer an Bedeutung. Grundsätzlich ist auch dieser Programmempfang melde- und gebührenpflichtig.
Wer jedoch schon sein herkömmliches Radio- und/oder TV-Gerät angemeldet hat, muss sich für den Empfang via Computer nicht zusätzlich anmelden, da die Gebühren pro Haushalt bezahlt werden. Aktiv werden muss jedoch grundsätzlich, wer weder Radio noch TV angemeldet hat und diese Programme via Computer empfängt. Es gelten dabei folgende Kriterien:
Empfang von Radioprogrammen
Internetzugang via ISDN oder Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz etc.), Empfang über entsprechende Software (z.B. Mediaplayer)
Empfang von Fernsehprogrammen
Internetzugang via Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz etc.), Empfang über entsprechende Software (z.B. Mediaplayer)
Für den gewerblichen Empfang gilt zusätzlich: Das Unternehmen hat keine technischen Vorkehrungen getroffen, um den Empfang von Radio- und / oder TV-Programmen über Internet zu unterbinden.
Änderung bei Mahnungen und Betreibungen
Der Bundesrat hat Artikel 44 der Radio- und Fernsehverordnung geändert. Gemäss dieser Vorschrift stellt Billag neu für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 Franken in Rechnung. Nach der dritten, erfolglosen Mahnung wird in der Regel die Betreibung eingeleitet. Für jede Betreibung, die zu Recht erfolgte, erhebt Billag eine Betreibungsgebühr von 20 Franken