Rassistische Leserbriefe zu Unrecht veröffentlicht

Migros Magazine - Presserat rügt Redaktion in seiner Stellungnahme.

Eine Zeitung oder Zeitschrift darf keine diskriminierenden Leserbriefe veröffentlichen, auch wenn eine ganze Reihe davon bei der Redaktion eingeht. Dies hat der Presserat im Fall des Westschweizer Migros Magazine entschieden.

Die französischprachige Ausgabe des früheren Brückenbauer und des heutigen Migros Magazin hatte einen Leserbrief abgedruckt, in dem ein Leser in deutlichen Worten seinen Unmut über ein Interview mit einem islamischen Buchautor ausdrückte.

Aufgrund der Masse von Leserbriefen und zur Wahrung des Gleichgewichtes habe man beschlossen, einen Brief stellvertretend für alle anderen zu veröffentlichen, verteidigte die Redaktion ihr Vorgehen. Man habe damit eine öffentlichte Diskussion ankurbeln wollen.