Die Durchsuchung der Redaktion des Ringier-Magazins "Cicero" wegen der Veröffentlichung geheimer Informationen war verfassungswidrig. Mit diesem Urteil stärkte das deutsche Verfassungsgericht Pressefreiheit und Informantenschutz.
Der blosse Verdacht reiche nicht aus, dass ein Journalist Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet haben könnte, um Redaktionsräume zu durchsuchen, urteilten die Karlsruher Richer am Dienstag. Für solch einen Eingriff in die Pressefreiheit müssten konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Geheimnisträger die Veröffentlichung geschützter Informationen wollte. Erst dann könne ein Journalist wegen Beihilfe verfolgt werden.
Zudem sind Durchsuchungen unzulässig, die allein dazu dienen, die Identität eines Informanten zu ermitteln. Das war laut Gericht bei "Cicero" der Fall. Andernfalls hätten es die Staatsanwälte in der Hand, den verfassungsrechtlich garantierten Informantenschutz auszuhebeln. Damit hatten zwei Verfassungsbeschwerden des "Cicero"-Chefredaktors Wolfram Weimer Erfolg.