Recht auf Vergessen nicht absolut

Presserat - Medienberichterstattung zum Pädophilenfall war verhältnismässig.

Anfang Februar 2008 löste der Selbstmord eines im Kanton Neuenburg tätigen Priesters eine öffentliche Diskussion über die Rolle der Medien aus. Von Angehörigen des Verstorbenen und in der Öffentlichkeit wurde der Vorwurf einer Hetzjagd der Medien und einer Kampagne gegen die katholische Kirche erhoben. Dies veranlasste den Presserat, sich von sich aus mit der Berichterstattung über pädophile Priester auseinanderzusetzen und dabei insbesondere die Tragweite des Rechts auf Vergessen für die Medienberichterstattung näher zu beleuchten.

In einer Stellungnahme anlässlich der jahrespressekonferenz hält der Presserat fest, dass die Medienberichterstattung über solche Fölle grundsätzlich legitim sei. Die Art und weise, wie eine Institution wie die Katholische Kirche mit pädophilen Priestern umgehe, sei von öffentlichem Interesse. Als heikler jedoch erachten die Medienwächter dagegen die kurzfristige Flut von Medienberichten zum Thema. Er glaubt allerdings, dass derartige Medienphänomene zwangsläufig zur Medienfreiheit gehörten.

Nach Auffassung des Presserates war es zudem nicht gerechtfertigt, von den Medien wegen möglicher gravierender Folgen einen Verzicht auf die Berichterstattung über Verdachtsfälle von pädophilen Priestern zu verlangen. Zwar hätten auch strafrechtlich Verurteilte ebenso wie Personen, deren Verfahren eingestellt wurde, Anspruch darauf, nach einer gewissen Zeit von den Medien in Ruhe gelassen zu werden. Dieses Recht auf Vergessen gelte aber nicht absolut.

Im Falle des Neuenburger Priesters habe ein Zusammenhang zwischen dem früheren Strafverfahren und der aktuellen priesterlichen Tätigkeit des Betroffenen in einer Kirchgemeinde bestanden. Die Medien hätten zudem insoweit verhältnismässig berichtet, als der Priester über sein engeres Umfeld hinaus aufgrund der Medienberichterstattung nicht identifizierbar gewesen sei.

Deutlich zu weit sei dagegen ein Westschweizer in seinem privaten Blog gegangen, der darin zu einer eigentlichen Treibjagd gegen den verdächtigten Priester aufrief. Dieser Blogger sei jedoch nicht Journalist, weshalb er der Spruchpraxis des Presserates nicht unterstellt sei. Es sei aber grundsätzlich legitim gewesen, dass die Medien über diesen Blog als soziales Phänomen berichteten. Journalisten darauf achten, sich nicht auf das Spiel eines solchen Blogs einzulassen und derartige, menschenverachtende Hetzjagden zu unterstützen.