Ein im Auftrag des Radio- und Audio-Verbands Unikom erstelltes Kurzgutachten kommt zum Schluss, dass eine generelle Verlängerung des UKW-Betriebs in der Schweiz rechtlich nicht haltbar sei. Ursprünglich hatte sich die Branche auf einen allgemeinen Abschalttermin per Ende 2026 geeinigt.
Am Dienstagmorgen behandelt der Nationalrat eine Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, die eine solche Verlängerung verlangt. Der Bundesrat empfiehlt den Vorstoss abzulehnen. Er hat bereits mehrere ähnliche parlamentarische Begehren abgelehnt und verweist auf den Vertrauensschutz der bereits gewechselten Betreiber, insbesondere der SRG, sowie auf den hohen Aufwand für eine Neuausschreibung der Konzessionen.
Für eine Verlängerung fehlt die gesetzliche Grundlage
Der Jurist Tomas Poledna sieht in einer Verlängerung Verstösse gegen zentrale Verfassungsprinzipien wie Rechtsgleichheit, Treu und Glauben sowie fairen Wettbewerb. Das schreibt er in seinem Kurzgutachen. Dem Bundesrat fehle für eine Verlängerung auf Verordnungsstufe die gesetzliche Grundlage.
Für besonders problematisch hält Poledna die Ungleichbehandlung im Fall eines verlängerten UKW-Betriebs. Radiounternehmen, die ihr Programm heute nur via DAB+ verbreiten, würden benachteiligt, während UKW-Sender ohne weitere Investitionen weiterhin Zugang zu Publikum und Werbemarkt behielten.
Der Verband Unikom argumentiert, dass seine rund 40 DAB-Radiosender ihre Geschäftsmodelle auf das ursprünglich geplante UKW-Ende ausgerichtet hätten.
Beim Beharren auf UKW unter dem Deckmantel der «Technologieneutralität» gehe es nur darum, den Werbemarkt abzuschotten und die eigenen Pfründe zu sichern. Die UKW-Lobbyisten versuchten damit, ihre alte Vormachtstellung zu zementieren und neue, digitale Anbieter gezielt vom Werbemarkt fernzuhalten, schreibt der Verband. (pd/nil)