Rechtsstreit gegen Comparis gewonnen

K-Tipp - Keine "unrichtige oder irreführende Behauptungen".

K-Tipp-Herausgeber Urs P. Gasche hat keine "unrichtige oder irreführende Behauptungen" über den Internet-Vergleichsdienst Comparis.ch gemacht. Die entsprechende Strafuntersuchung stellte die Zürcher Bezirksanwaltschaft ein. Der Rechtsstreit geht auf einen im März 2001 im K-Tipp veröffentlichten Artikel zurück. Gasche schrieb unter anderem, dass wer sich bei den Krankenkassen für ein günstiges Hausarzt- oder HMO- Modell interessiere, beim Comparis-Vergleich sehr lückenhafte Daten erfahre. "Comparis hat nur Kassen in ihren Vergleich aufgenommen, die ihr eine Aufwandentschädigung zahlten".