Redaktionsstatut wird überarbeitet

Beobachter - Übereinstimmung zwischen Hosang und Leutenegger.

Der Schweizerische Beobachter überarbeitet sein Redaktionsstatut. Für den Jean-Frey-Titel zumindest auf den ersten Blick kein kleiner Schritt, galt doch das Statut der Beobachter-Redaktion lange Zeit als heilig und garantierte ihr mehr Rechte als den Redaktionen anderer Titel. Die Beobachter-Redaktion berief sich auf das Statut, als bei der Übernahme des Jean-Frey-Verlags im Jahre 2002 durch ein damals unbekanntes, rechtsbürgerlich dominiertes Aktionariat die redaktionelle Unabhängigkeit in Gefahr schien.

Heute jedoch scheint eine Neuerung des bisherigen Statuts redaktionsintern keine Konflikte auszulösen. Zumal laut Beobachter-Chefredaktor Balz Hosang die wichtigsten Kernpunkte des Papiers nicht angetastet werden. Die redaktionelle Unabhängigkeit bleibe weiterhin garantiert, ebenso das Anhörungsrecht der Redaktion bei der Einsetzung eines neuen Chefredaktors. Aufgelöst wird dagegen die Mitsprachekommission der Redaktion. Der Wegfall dieses basisdemokratischen Instruments hat allerdings keinerlei Proteste zur Folge gehabt haben. Im Gegenteil: Sogar die amtierenden Mitglieder des Ausschusses und die Redaktion stimmten der Auflösung zu, so Hosang. Ebenso habe er in Vorbesprechungen mit Jean-Frey-CEO Filippo Leutenegger eine "sehr weit gehende Übereinstimmung" gefunden.