Redaktor wegen Indiskretion gebüsst

Weltwoche - Mehrfach aus geheimen Verhandlungen zitiert.

Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat gegen einen Redaktor der "Weltwoche" eine Busse von 400 Franken ausgesprochen, und zwar wegen mehrfacher Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen. Der entsprechende Strafbefehl sei allerdings noch nicht rechtskräftig, sagt Fiona Strebel, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, der "NZZ am Sonntag".

Der Beschuldigte habe dagegen Einsprache erhoben. Der Strafbefehl gegen den Redaktor geht auf zwei Artikel zurück, die dieser im September 2014 in der Weltwoche veröffentlicht hat. Darin zitierte er Aussagen der Aargauer Regierungsrätin Susanne Hochuli, die diese in einer parlamentarischen Kommission gemacht hatte. Zudem veröffentlichte das Blatt auf seiner Internetseite Protokolle der entsprechenden Kommissionssitzung. Weil für diese Sitzungen Geheimhaltung gilt, erstattete Hochuli Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung. Das entsprechende Verfahren sei noch hängig, sagt Strebel weiter. Es richte sich gegen Unbekannt. (NZZaS)