Redaktor zu Recht entlassen

"Tagi" - Bundesgericht lässt wirtschaftliche Gründe gelten.

Das Verlagshaus Tamedia hat 2009 bei der Entlassung des "Tages- Anzeiger"-Redaktors Daniel Suter korrekt gehandelt. Das Bundesgericht hält daran fest, dass auch Arbeitnehmer-Vertretern eines Betriebes aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt werden darf.

Bei der Massenkündigung von 52 Mitarbeitern des "Tages-Anzeiger" im Mai 2009 war auch Daniel Suter entlassen worden. Er war seit 1987 für die Zeitung tätig gewesen und 2005 zum Präsidenten der Personalkommission gewählt worden. Die Entlassungen rechtfertigte das Verlagshaus Tamedia mit wirtschaftlichen Gründen. Das Zürcher Arbeitsgericht kam 2010 auf Suters Klage zum Schluss, dass seine Entlassung missbräuchlich gewesen sei. Es sprach dem Journalisten eine Entschädigung zu. Das Zürcher Obergericht gab dann vor einem Jahr Tamedia Recht und stiess den Entscheid um.

Im Gegensatz zur ersten Instanz hatte es das Obergericht als zulässig erachtet, auch die Entlassung von Personal-Vertretern mit wirtschaftlichen Gründen zu rechtfertigen. Es sei zudem nicht davon auszugehen, dass diese Gründe nur vorgeschoben worden seien. Das Bundesgericht hat Suters Beschwerde nun abgewiesen.

Gegenüber persoenlich.com schreibt Daniel Suter: "Das Urteil ist eine Enttäuschung, wenn auch keine Überraschung. Das Bundesgericht verschärft damit ein eigenes Urteil aus dem Jahr 2007. Sinngemäss sagt es nun: Es ist nicht missbräuchlich, wenn ein Arbeitgeber einen Personalvertreter aus wirtschaftlichen Gründen entlässt und gleichzeitig erwartet, dass der Entlassene am nächsten Tag bereit und fähig ist, dem Arbeitgeber gegenüberzusitzen, um einen Sozialplan für alle Entlassenen auszuhandeln. Das ist natürlich ein Hohn!" (sda,cs)