Referendumsfrist wegen Fehler neu angesetzt

RTVG - Frist endet nun erst am 26. Oktober.

Die 100-tägige Referendumsfrist gegen das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) muss wegen eines Fehlers in der deutschen Fassung neu angesetzt werden, wie die Bundeskanzlei am Dienstag mitteilte.

Das totalrevidierte RTVG war am 24. März von den Eidg. Räten verabschiedet worden. Es gewährleistet eine starke Grundversorgung durch die SRG und sichert den privaten Sendern mehr Freiraum und Gelder zu. Die Referendumsfrist bis zum 13. Juli war ungenutzt verstrichen.

Im Gesetzestext hatte sich aber ein sinnentstellender Fehler eingeschlichen. In Art. 83 hiess es: "Die Beschwerde ist zulässig gegen:...". Dabei muss es heissen: "Die Beschwerde ist unzulässig gegen:...".