12.10.2018

Neues Mediengesetz

Regional-TVs lehnen den Entwurf ab

Der Entwurf für ein Bundesgesetz über elektronische Medien schiesst laut Telesuisse komplett am Ziel vorbei.
Neues Mediengesetz: Regional-TVs lehnen den Entwurf ab
«Was wir in 20 Jahren aufgebaut haben, wird mit diesem Gesetz zerstört», wird André Moesch, Präsident von Telesuisse. (Bild: Keystone)

Am 4. März, beim wuchtigen Nein zur No-Billag-Initiative, waren sich Politiker und Kommentatoren einig: Das Stimmvolk hatte sich unmissverständlich für einen starken Service public bei den elektronischen Medien ausgesprochen. Die Erwartung an das neu zu schaffende Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) war deshalb, dass dieser Service public sowohl auf nationaler wie auch auf regionaler Ebene geschützt und gestärkt wird, wie der Verband der Schweizer Regionalfernsehen Telesuisse in einer Mitteilung schreibt.

Aus Sicht von Telesuisse verfehlt der Gesetzesentwurf insbesondere in den Regionen dieses Ziel aber bei weitem: Anstatt den regionalen Service Public zu sichern und zu fördern, gefährde es ihn grundlegend. Regionalfernsehen seien im Gesetzesentwurf nicht einmal mehr erwähnt, die bisherige flächendeckende Versorgung der Schweiz mit Regionalfernsehprogrammen werde aufgegeben, die bisher für Regionalfernsehen ausbezahlten Gebührenanteile würden massiv gekürzt beziehungsweise auf eine unbekannte Anzahl neuer Leistungserbringer verteilt – und statt zehn Jahre gültige Konzessionen soll es nur noch fünfjährige «Leistungsvereinbarungen» geben. Damit werde den heutigen Regionalfernsehen schlicht die Existenzgrundlage entzogen, so Telesuisse.

«Was wir in 20 Jahren aufgebaut haben, wird mit diesem Gesetz zerstört», wird André Moesch, Präsident von Telesuisse, in der Mitteilung zitiert. Obwohl sich Politik und Parlament immer wieder deutlich für eine Stärkung der regionalen Anbieter ausgesprochen hätten, schütze das BGeM einseitig nur die SRG. «Die SRG wird zementiert, die Regionen werden zum Experimentierfeld», so Moesch. Telesuisse lehnt den Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form deshalb klar ab.

Sollte das Parlament dennoch auf den Gesetzesentwurf eintreten, müssen aus Sicht von Telesuisse wesentliche Anpassungen vorgenommen werden. Insbesondere muss die Rolle der privaten Radios und Fernsehen als Basis des regionalen Service public im Gesetz festgeschrieben werden, so wie es bereits im heutigen RTVG der Fall ist. Dazu gehören definierte Versorgungsgebiete, Konzessionen über zehn Jahre und eine Gebührenfinanzierung, welche die schrumpfenden Erträge aus dem Werbemarkt und die steigenden Anforderungen in der zunehmend digitalisierten Publizistik berücksichtigt. (pd/cbe)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240424