Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hatte in einer Verfügung beanstandet, dass in der Sendung "Traumjob" zwei Verletzungen der Werbe- und Sponsoringvorschriften vorliegen. Nach Ansicht des Bakoms wurde dem Hotel Victoria-Jungfrau in Interlaken in einer Folge der Sendung ein Werbeauftritt ermöglicht. Das Sponsoring des gleichen Hotels sei zudem nicht transparent genug dargestellt worden.
Rekurs gegen "Traumjob"-Verfügung
SRG - UVEK muss entscheiden.