27.07.2021

RTS

Rekurs von Journalistin und Staatsanwalt

Der Pistolenbau im 3D-Druck einer Westschweizer TV-Reporterin beschäftigt die Genfer Justiz erneut.

Die Genfer Justiz muss sich erneut mit dem Fall einer RTS-Journalistin befassen, die im Fernsehen eine Pistole aus 3D-Druck präsentiert hatte. Sowohl die TV-Reporterin als auch die Staatsanwaltschaft ziehen das Urteil des Genfer Polizeigerichts weiter.

Die Staatsanwaltschaft habe Berufung eingelegt, bestätigte die Genfer Justizbehörde am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht der Zeitung Tages-Anzeiger. Die Journalistin habe ebenfalls Rekurs eingereicht, sagte ihr Anwalt Jamil Soussi. Seine Mandantin halte bestimmte Aspekte des Urteils für unbefriedigend.

Die Journalistin zeigte am 7. April 2019 in der Tagesschau der Westschweizer Fernsehens, wie leicht es in der Schweiz ist, Waffen im 3D-Druck herzustellen oder zu erwerben. Dazu hatte sie die von einem US-Amerikaner entworfene Pistole «Liberator» erworben, deren Pläne im Internet heruntergeladen werden konnten.

Strafbefehl der Staatsanwaltschaft

Die Genfer Staatsanwaltschaft leitete daraufhin eine Strafuntersuchung wegen illegalen Waffenbesitzes ein und verurteilte die Journalisten zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse von 1200 Franken. Die Journalistiner hob Einspruch gegen den Strafbefehl.

Das Polizeigericht sprach die Reporterin am 9. Juli zwar von jeder Strafe frei, es verurteilte sie aber wegen des Mitführens einer Waffe. Es sei problematisch, dass die Frau die Waffe für Dreharbeiten von Genf nach Lausanne und zurückgebracht habe, da sie über keine Genehmigung zum Tragen einer Waffe verfügt habe. In ihrem Urteil habe sie das «öffentliche Interesse an der journalistischen Arbeit» berücksichtigt, sagte die Einzelrichterin. (sda/lom)



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