Mit Beschwerdeentscheid vom 11. Juli 2006 stützte die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef) den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) vom 21. März 2005 in Sachen Buchpreisbindung (Sammelrevers 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz).
Die Weko kam in ihrem Entscheid vom 21. März 2005 zum Schluss, dass die durch den Sammelrevers verursachte erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung nicht aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden kann. Gegen diesen Entscheid erhoben der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband und der Börsenverein des deutschen Buchhandels Verwaltungsbeschwerde. Diese wurde von der Reko/Wef mit Entscheid vom 11. Juli 2006 abgewiesen.