Reporter wegen Ungehorsam zu Busse verurteilt

Blick - Richterliches Verbot nicht beachtet.

Das Bezirksgericht Zürich hat einen Reporter des Blick wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung zu einer Geldbusse von 300 Franken verurteilt. Er hatte trotz richterlichem Verbot einen Artikel publiziert.

Hintergrund des Artikels war ein Beitrag in der TV-Sendung "10vor10" aus dem Jahr 2004. Darin wurde über einen Geschäftsmann berichtet, der Russpartikelfilter für Baumaschinen vertrieb. Im Beitrag begründete dieser eine Zivilklage gegen die St. Galler SVP- Nationalrätin Jasmin Hutter, die er im Zusammenhang mit ihrer Politik gegen Partikelfilter der Lüge bezichtigte.

In der Folge fand der Blick heraus, dass es sich bei diesem Mann um einen vorbestraften Betrüger handelte. Als dieser von den Recherchen des Blick erfuhr, erwirkte er beim Bezirksgericht Uster mit Erfolg eine Verfügung, die der Zeitung untersagte, über sein kriminelles Vorleben zu berichten. Dennoch erschien der Artikel, worauf der Mann Klage gegen den Ringier-Verlag einreichte.

Vor dem Zürcher Bezirksgericht machte der Blick-Reporter geltend, er habe das Verbot beachtet, indem er den Mann im Text nur mit den anonymen Initialen X.Y. bezeichnet habe. Ausserdem sei das Gesicht des Mannes auf dem Blick-Foto mit einem Balken verdeckt worden. Das reichte dem Gericht aber nicht. Auch anonymisiert sei die Publikation nicht statthaft gewesen, befand es.