«Republik» hat Privatsphäre nicht verletzt

Schweizer Presserat - Das Online-Magazin hat kurz vor den Zuger Wahlen über ein eingestelltes Strafverfahren gegen Justizdirektor Beat Villiger berichten dürfen. Der Presserat ist auf eine Beschwerde nicht eingetreten.

Unter dem Titel «Zuger Justizdirektor verhindert Berichterstattung» berichtete die «Republik» wenige Tage vor den Wahlen am 7. Oktober, dass die Luzerner Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den CVP-Politiker Villiger eingestellt habe, trotz diverser Widersprüche. Mit einer superprovisorischen Verfügung verhindere der Politiker nun die Veröffentlichung dieser Recherche, zitierte der Presserat in seiner Mitteilung vom Mittwoch aus dem «Republik»-Bericht.

Der nicht mit Namen genannte Beschwerdeführer machte geltend, dass es keine Verurteilung gegeben habe und es um eine private Angelegenheit gehe. Auch den Zeitpunkt der Publikation – eine Woche vor den Wahlen – nannte der Beschwerdeführer «fragwürdig». Der Presserat trat auf die Beschwerde nicht ein und erinnerte daran, dass «es grundsätzlich keine verbotenen Themen» gebe. Die Kontrolle der Justiz gehöre zu den Aufgaben der Medien und sie umfasse auch Berichte über eingestellte Verfahren. Die Privatsphäre öffentlicher Personen müssen die Medien zwar respektieren. Das gelte aber nur soweit als das öffentliche Interesse nicht überwiege, schreibt der Presserat. Wie eine Staatsanwaltschaft die Einstellungsverfügung gegen einen kantonalen Justizdirektor begründe, sei von öffentlichem Interesse.

Der Presserat schützt auch den Zeitpunkt der Publikation. Das öffentliche Interesse an den Ergebnisse der Recherche habe klar überwogen, hält er dazu fest. Villiger und die Staatsanwaltschaft hätten sich zu den Fragen der «Republik» äussern können.

CVP-Regierungsrat Villiger geriet in die Schlagzeilen, weil er einer Frau ein Auto ausgeliehen hatte, obwohl diese keinen Fahrausweis besass. Diese Frau war zudem seine frühere Geliebte, mit der er eine gemeinsame Tochter hat. Ins Rollen gebracht hatte die Angelegenheit die «Republik».

Villiger wurde am 7. Oktober nach der Veröffentlichung des Berichts wiedergewählt und nahm das Amt nach einer Bedenkzeit von mehreren Tagen an. Die Luzerner Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Es geht um die Frage, wer Informationen zum Verfahren weitergegeben hat. (sda/cbe)