Keine 24 Stunden nach der Sperre seines Twitter-Accounts ist der Weltwoche-Verleger und -Chefredaktor Roger Köppel zurück auf dem Kurznachrichtendienst. Mit einem jubelhaften Tweet, in dem er auf die Bedeutung von Rede und Gegenrede hinwies:
Herzliche Twitter-Grüsse im Zeichen der direkten Demokratie! Es lebe die Meinungsvielfalt, Rede und Gegenrede. Es lebe die wunderschöne Schweiz! pic.twitter.com/2R8BzlsG5B
— Roger Köppel (@KoeppelRoger) October 14, 2022
Köppel war vorübergehend von Twitter gesperrt worden, weil er gemäss einem Blick-Bericht vom Donnerstag gegen «die Twitter-Regeln gegen Hass schürendes Verhalten verstossen» habe (persoenlich.com berichtete). Wie der Blick berichtete, soll ein Tweet Köppels vom Juni der Auslöser gewesen sein. Dabei habe der SVP-Nationalrat einen SRF-Beitrag zur Sexualstrafrechtsdebatte mit dem Titel «Jede Liebe beginnt mit einem Nein der Frau» versehen.
Jede grosse Liebe beginnt mit einem Nein der Frau. https://t.co/fDdlh0lBfT
— Roger Köppel (@KoeppelRoger) June 8, 2022
Wie Twitter mitteilte, könne Köppel erst wieder Tweets absetzen und mit anderen Userinnen und Usern interagieren, wenn er den besagten Tweet lösche. Das hat der 57-Jährige zwar nicht getan, dennoch ist er nun zurück auf der Plattform. Damit bleibt laut einem NZZ-Bericht die Frage im Raum, wie es dazu kam – beziehungsweise, wie Köppel die Aufhebung der Sperre erwirkt hat.
«Schlechter Geschmack ist nicht justiziabel»
Im entsprechenden NZZ-Artikel wird Köppel zu dieser Frage nicht zitiert. Dafür äussert sich gegenüber der Zeitung der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der darauf spezialisiert ist, gegen solche Sperren vorzugehen – laut der NZZ oft mit Erfolg. Zum Fall von Roger Köppel sagt Steinhöfel: «Die Sperre ist rechtswidrig, das ist für mich ganz klar.» Man könne den Tweet zwar «geschmacklos» finden, aber gemäss dem Rechtsanwalt spiele das bei der Meinungsfreiheit keine Rolle, denn: «Schlechter Geschmack ist nicht justiziabel.» (tim)