In der Affäre um den ehemaligen Schweizer Botschafter in Berlin, Thomas Borer, will die angebliche Geliebte Djamile Rowe nicht länger gegen den Ex-Diplomaten vor Gericht ziehen. Unter grossem Medieninteresse erschien Rowe am Dienstag vor dem Berliner Landgericht und zog ihren Einspruch gegen eine Einstweilige Verfügung von Borer zurück. Die Verfügung verbietet Rowe öffentliche Behauptungen zu der angeblichen Affäre.
Weitere Auseindandersetzungen
Rowe hat inzwischen eidesstattlich versichert, keine Affäre mit Borer gehabt zu haben. Rowes Anwalt Stephan Jellacic kündigte indes weitere Auseinandersetzungen mit dem Ringier-Verlag an. Es stelle sich die Frage, wie die Methoden der Informationsbeschaffung bei der Ringier-Gruppe gewesen seien, sagte Jassacic. Er äusserte zugleich Zweifel am Wahrheitsgehalt von Michael Ringiers Äusserungen. Dieser hatte am Sonntag erstmals eingeräumt, Rowe habe ein Informationshonorar in Höhe von 10'000 Euro erhalten. Dazu sagte Jellacic, es stelle sich die Frage, ob Ringier nicht schon länger von dem Geld gewusst habe. Eine Sprecherin des Ringier- Verlags verwies gegenüber der Nachrichtenagentur sda auf die Aussagen Ringiers vom Sonntag und kommentierte die Äusserungen Jellacics nicht weiter.
Juristische Schritte von Würzbach