18.06.2021

UBI

RTS-Berichte sind gerügt worden

Laut der Kommission haben zwei Berichte über Pierre Maudet das Prinzip der fairen Darstellung verletzt.
UBI: RTS-Berichte sind gerügt worden
Die UBI gab drei Beschwerden statt, von denen zwei Berichte über Pierre Maudet betrafen. (Bild: Keystone/Salvatore Di Nolfi)

Zwei RTS-Berichte über Pierre Maudets nächtliche Besuche im Büro, das er als Staatsrat innehatte, verletzten den Grundsatz der fairen Darstellung von Ereignissen, so die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Die UBI traf sich am Donnerstag in öffentlicher Sitzung, um drei Fälle mit vier Beschwerden zu untersuchen.

Zwei Beschwerden betrafen zwei journalistische Beiträge von RTS, beide über die nächtlichen Besuche des ehemaligen Genfer Staatsrats Pierre Maudet in seinem ehemaligen Büro. Nach Ansicht des Beschwerdeführers wurde der Sachverhalt nicht korrekt wiedergegeben. Die Berichte, einer in «La Matinale» vom 15. Dezember 2020 und der andere in «12h45» vom selben Tag, «überziehen den ehemaligen Magistrat mit Spott».

Die UBI stimmt dem zu: «Während der Prüfung stellte die Mehrheit der UBI-Mitglieder fest, dass die Fakten in einer voreingenommenen und undurchsichtigen Weise berichtet wurden», heisst es in einer Erklärung der UBI. Die Position des Beschwerdeführers sei nicht «hinreichend und angemessen» dargestellt worden, heisst es weiter. Die Behörde ist der Ansicht, dass der Grundsatz der sachgerechten Darstellung von Ereignissen verletzt wurde.

Festlichkeiten in Saignelégier und die Jura-Frage

Ein weiterer Fall, mit dem sich die UBI am Donnerstag befasste, betraf einen Bericht, der am 12. Juli 2020 in der Nachrichtensendung des RTS ausgestrahlt wurde. Es war Teil der Serie «Souviens-toi l'été dernier» (Erinnere dich an den letzten Sommer), die auf Orte und Momente zurückblickte, die während der Festivals des Sommers 2019 hervorstachen.

Die betreffende Folge war den Feierlichkeiten in Saignelégier zum 40. Jahrestag der Erhebung des Kantons Jura zum souveränen Staat gewidmet. Nach Ansicht des Beschwerdeführers war der Bericht unangemessen und voreingenommen. Seiner Ansicht nach war ein grosser Teil der Episode ausschliesslich der Abstimmung in der Stadt Moutier zum Thema ihrer Zugehörigkeit zum Kanton gewidmet. Ausserdem hätten die Journalisten einem der wichtigsten Anführer des separatistischen Lagers in Moutier das Wort erteilt, sagte er.

Nach Ansicht der UBI wurde das Programmrecht nicht verletzt. Der Sender war frei in der Wahl des Themas und des Blickwinkels eines Berichts, und letzterer fiel nicht in einen sensiblen Zeitraum im Zusammenhang mit der Moutier-Abstimmung. Die Äusserungen des Politikers waren klar als persönliche Meinung erkennbar. Die Öffentlichkeit konnte sich also eine eigene Meinung bilden.

Mangel an Konfrontation

Eine vierte Beschwerde betraf einen Bericht in der Zeitschrift «A Bon Entendeur» vom 21. Januar 2020 zum Thema Onlinebestellung von Möbeln und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die angegriffene Person sollte mit den schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert werden, die gegen sie erhoben werden. Die UBI-Mitglieder fanden jedoch keine Bestätigung dafür, dass das betreffende Unternehmen tatsächlich mit den erhobenen Vorwürfen konfrontiert worden war. Auch in diesem Fall wurde der Grundsatz der fairen Darstellung von Ereignissen verletzt. (ats/cbe)



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