Der "Kassensturz" muss sich vom Bundesgericht harsche Kritik wegen eines Beitrages über MBA-Ausbildungen gefallen lassen. Laut den Lausanner Richtern wurden den Zuschauern zugunsten einer spritzigen Reportage wichtige Informationen vorenthalten.
Das Konsumentenmagazin "Kassensturz" vom Schweizer Fernsehen hatte am 11. Januar 2005 einen Beitrag über die "Graduate School of Business Administration Zurich" (GSBA) ausgestrahlt. Zur Einleitung wurde eine als "Top Kaderfrau" bezeichnete Expertin vorgestellt, die den Wert des dort angebotenen MBA-Lehrgangs bezweifelte.
Keine sachgerechte Darstellung
Der Beitrag ging in der Folge der Frage nach, was hinter diesem Urteil steckt. Dabei wurde die These untermauert, dass die Schule ihr Geld nicht wert sei. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) kam im August zum Schluss, dass die Position der GSBA nicht sachgerecht dargestellt worden sei.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) nun abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern wurden mit dem Beitrag die Programmbestimmungen verletzt. Angesichts der schweren Vorwürfe habe er die Grenzen des noch zulässigen, anwaltschaftlich konzipierten Berichts überschritten.
Zuschauer manipuliert
Dem Zuschauer seien zu Gunsten einer spritzigen Reportage sowie der These, dass die Schule das viele Geld nicht wert sei, wesentliche Informationen vorenthalten worden. So etwa, dass die GSBA oder ihre amerikanische Partneruniversität über anerkannte Qualitätslabel verfügen würden.