Bei schweren Vorwürfen müssen Journalisten mindestens eine kurze Stellungnahme der Betroffenen im gleichen Medienbericht veröffentlichen. Das hält der Schweizer Presserat in einer Rüge an die Appenzeller Zeitung fest.
Es gebe eine Anhörungspflicht, schreibt der Presserat, der eine Beschwerde der Gemeinde Trogen AR gegen die Appenzeller Zeitung gutgeheissen hat. Ein Verzicht auf die Anhörung sei nicht leichthin möglich. Es genüge nicht, einen Betroffenen nur allgemein zu kontaktieren.
Gerade wenn ein Betroffener ein Gespräch verweigere, müssten ihm die konkreten Vorwürfe mündlich oder schriftlich unterbreitet werden. An diese Grundsätze erinnert der Presserat in seiner Stellungnahme.
Mündlich oder schriftlich
Die Appenzeller Zeitung berichtete 2004 und 2005 in einer Serie über die durch den Gemeinderat Trogen ausgesprochenen fristlosen Entlassungen gegen fünf Angestellte eines Altersheims in Trogen. Der Gemeinderat legte darauf beim Presserat Beschwerde ein.
Selbst wenn die Behörden ein Gespräch verweigerten, wäre die Appenzeller Zeitung verpflichtet gewesen, die konkreten Vorwürfe mündlich oder schriftlich -- per Fax oder E-Mail jedes Mal neu zur Stellungnahme zu unterbeiten, hält der Presserat fest.