Rüge für das St. Galler Tagblatt

Schweizer Presserat - Zeitungen müssen sich an die eigenen Grundsätze halten.

Zeitungen müssen die eigenen Grundsätze einhalten. Der Presserat rügt das St. Galler Tagblatt, weil es entgegen eigener Richtlinien die SP und den Hauseigentümerverband bei der Publikation von Wahlempfehlungen ungleich behandelt hat.

Die Beschwerde gegen die Zeitung wurde teilweise gutgeheissen. Zwar bestehe keine Pflicht zu objektiver Berichterstattung, schreibt der Presserat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Eine parteiergreifende Berichterstattung verstosse nicht gegen berufsethische Pflichten. Transparenz über die Kriterien der Informationsauswahl sei jedoch zu begrüssen. Und Transparenz umfasse nicht nur die Verkündung von Grundsätzen, sondern auch deren Einhaltung. Wenn eine Zeitung Grundsätze bekannt gebe, müsse sie sich darauf behaften lassen.

Mit ungleichen Ellen gemessen

Das St. Galler Tagblatt hatte eine Mitteilung der SP St. Gallen abgedruckt, ohne deren Kernpunkt -- die Kritik an bürgerlichen Politikern -- zu erwähnen. Auch in einem Leserbrief der SP duldete die Zeitung keine namentliche Kritik. Sie veröffentliche keine Wahlempfehlungen, argumentierte sie. Gleichzeitig druckte die Zeitung aber eine Medienmitteilung des Hauseigentümerverbandes mit dessen Wahlempfehlungen ab. Das St. Galler Tagblatt habe damit unfair gehandelt, schreibt der Presserat.

Keine Unterschlagung von Information

Die Bearbeitung der SP-Medienmitteilung kritisiert der Presserat hingegen nicht: Redaktionen könnten nach freiem Ermessen über die Bearbeitung und den Abdruck von Medienmitteilungen entscheiden. Sie seien frei, sich auf einen Teilaspekt zu beschränken, solange dieser korrekt wiedergegeben werde. Es erscheine zwar fragwürdig, wenn eine Zeitung aus einer Medienmitteilung ausgerechnet einen journalistisch wenig relevanten Aspekt herausgreife. Ein Verstoss gegen das "Verbot der Unterschlagung wichtiger Information" sei dies aber nicht.