Rüge für Le Matin Dimanche

Presserat - Bericht zum Fall Stäubli.

Der Schweizer Presserat rügt "Le Matin Dimanche". Die Westschweizer Sonntagszeitung hatte im Mai 2004 angebliche "Komplizen" des umstrittenen Geschäftsmanns Jürg Stäubli namentlich genannt und behauptet, sie würden später juristisch belangt.

Der Presserat hiess die Beschwerde eines Betroffenen gut, wie er am Dienstag mitteilte. Der Journalist habe Verurteilungen vorausgesagt, ohne vorher den Wahrheitsgehalt dieser Aussage abzuklären. Zudem hätte er den Betroffenen vorher anhören müssen.

Der Zeitung sei zwar ein vertraulicher Strafbefehl vorgelegen. Dieser befreie sie aber nicht von Nachforschungen. Der Journalist wäre verpflichtet gewesen, zu überprüfen, ob der Betreffende wirklich verurteilt werde. Die Namensnennung bezeichnete der Presserat als "zumindest fragwürdig". Der Betroffene spiele in der Affäre nämlich nur eine Nebenrolle.