Rüge vom Presserat

Blick/"heute" - Mit Berichten über Vergewaltiger journalistische Pflichten verletzt.

Der Schweizer Presserat rügt die beiden Ringier-Titel heute und Blick: Die Zeitungen haben bei der Berichterstattung über einen mehrfachen Vergewaltiger, der im Hafturlaub Callgirls sexuell zu nötigen versuchte, die Anhörungspflicht verletzt.

Die beiden Zeitungen hätten es unterlassen, zu den Vorwürfen eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen, schreibt der Presserat in seiner am Dienstag publizierten Stellungnahme. Dazu wären sie aber verpflichtet gewesen, weil der Betroffene aufgrund der Berichte zumindest für sein näheres soziales Umfeld erkennbar gewesen sei.

Zudem habe die Abendzeitung heute die Wahrheitspflicht verletzt. Sie hatte geschrieben, der Mann habe sich im Hafturlaub der Vergewaltigung statt der versuchten sexuellen Nötigung schuldig gemacht. Das Blatt hatte sich mit dem Argument zur Wehr gesetzt, für die Leserschaft sei der juristische Unterschied irrelevant.

Dies liess der Presserat jedoch nicht gelten: Gerade bei strafrechtlich relevanten Vorwürfen sollten Journalistinnen und Journalisten präzise Begriffe verwenden, mahnt er in der Stellungnahme. Andere Vorwürfe wies der Presserat aber zurück, etwa eine Verletzung der Unschuldsvermutung.

Er verneinte auch eine identifizierende Berichterstattung, die ebenfalls beanstandet worden war. Mit der Nennung von Vorname und erstem Buchstaben des Nachnamens sowie Angaben zu Alter, Grösse und Strafvollzugsanstalt hätten sich die Berichte aber zumindest an der Grenze dazu bewegt.

Vollständig entlastet wurde dagegen die NZZ am Sonntag, die im August 2006 die Berichterstattung mit dem Artikel "Verwahrter im Urlaub rückfällig - Mehrfacher Vergewaltiger hat im Haufturlaub erneut Prostituierte bedrängt und zu nötigen versucht" ausgelöst hatten. (sda)