Rüge wegen Namensnennung von Gutachtern

Basler Zeitung - Laut Presserat öffentliches Interesse und gesellschaftliche Neugier verwechselt.

 

Der Presserat rügt die "Basler Zeitung" und "BaZonline" wegen eines Artikels über einen Pädophilen, der im Februar aus den Universitäten Psychiatrischen Kliniken (UPK) Basel geflohen war. Im Text wurden drei Gutachter namentlich genannt - zu Unrecht, wie der Presserat nun befand. Die drei psychiatrischen Gutachter der UPK Basel kamen im Artikel der "Basler Zeitung" schlecht weg: Ihr Verfahrensbericht habe den Pädophilen in die Flucht getrieben, hiess es unter anderem. Die Kritisierten wurden mit vollem Namen genannt.
 
UPK-Chefin reichte Beschwerde ein
Die damalige UPK-Chefin Rita Anton wandte sich daraufhin mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie machte geltend, die drei Mitarbeitenden der UPK Basel seien durch die Berichterstattung öffentlich diffamiert worden. Dies geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid des Presserats hervor.
 
Die "Basler Zeitung" argumentierte hingegen, die Nennung der Namen sei gerechtfertigt, weil es sich bei den Gutachtern um Personen in gesellschaftlich leitender Funktion handle. Zudem werde durch die Namensnennung ein "diffuser Generalverdacht" gegen alle anderen Mitarbeiter der UPK ausgeräumt.
 
UPK als Institution verantwortlich
Der Presserat folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Letztlich würden die UPK als Institution die Verantwortung für das Gutachten tragen, heisst es im Entscheid. Die "Basler Zeitung" verwechsle hier öffentliches Interesse und gesellschaftliche Neugier. Die namentliche Erwähnung sei nicht gerechtfertigt.
 
Hingegen hat die "Basler Zeitung" nach Ansicht des Presserats genug unternommen, um die UPK mit den Vorwürfen zu konfrontieren. Diesen Teil der Beschwerde wies der Presserat ab.
 
Der mehrmals verurteilte Pädophile war am 12. Februar nach einem bewilligten Ausgang auf dem Klinikareal nicht mehr in die UPK zurückgekehrt. Nach dreiwöchiger Flucht wurde er schliesslich in Berlin angehalten. (sda)