Rügt "Blick am Abend"

Presserat - Beschwerde gegen "Tagi" hingegen abgewiesen.

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen "Blick am Abend" gutgeheissen. Die Zeitung brachte auf ihrer Doppelseite "Bilder des Tages" ein Bild eines Arbeitsunfalls mit zehn teilweise erkennbaren Toten. Damit sei die Menschenwürde Verstorbener verletzt worden, sagt der Presserat.

Das Bild im Januar 2011 veröffentlichte Foto zeigte einen Unfall in der philippinischen Hauptstadt Manila, bei dem zehn Bauarbeiter ihr Leben verloren, weil ein Lift kollabierte. Auf dem fast seitenhohen Bild sind mehrere Tote mit teils verrenkten Gliedmassen, vereinzelt Blut und eher undeutlich einige Gesichter der Opfer zu erkennen. Ein Leser beschwerte sich beim Presserat, das Bild verletzte die Menschenwürde der Opfer. "Blick am Abend entgegnete", das Bild sei zwar heikel, die Menschenwürde sei aber nicht schon deshalb verletzt, weil einzelne Opfer eines Unfalls in einem weit entfernten Land erkennbar seien.

Der Presserat gelangt in seiner am Dienstag publizierten Stellungnahme zum gegenteiligen Schluss. Das Bild habe über die Tatsache hinaus, dass bei einem Unfall in Manila zehn Arbeiter ihr Leben verloren, für den Leser keinerlei Informationswert. Werde ein Foto von Leichen einzig wegen des ausdrucksstarken Arrangements der toten Körper ausgewählt und ohne Erklärung der näheren Umstände des Unfalls abgedruckt, so missbrauche die Redaktion diese unbekannten Unfallopfer als überraschenden puren Schockreiz und verletze damit deren Menschenwürde.

Abgewiesen hat der Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen den Tagi

Es ist zulässig, einen Artikel zur aktuellen Zuwanderungsdebatte mit dem Bild einer in den 1970er-Jahren entstanden Überbauung zu illustrieren. Offensichtlich falsch ist es hingegen, die abgebildeten Wohnblöcke in der Bildlegende als "neu" zu bezeichnen. Trotzdem besteht für den Presserat keine Täuschungsgefahr. Er weist deshalb eine Beschwerde gegen den "Tages-Anzeiger" ab.

Im April 2011 berichtete der "Tags-Anzeiger", die Stimmung im Parlament zur Personenfreizügigkeit kippe langsam. Die Forderung der SVP nach einer Lenkung der Zuwanderung finde zunehmend auch in anderen bürgerlichen Parteien Unterstützung. Illustriert war der Artikel mit einem Bild der Siedlung Telli in Aarau. Die Bildlegende lautete: "Neue Wohnblöcke in Aarau zeugen von der Zuwanderung. 90'000 Menschen sind allein im letzten Jahr aus dem Ausland in die Schweiz gekommen." Ein Leser beanstandete beim Presserat, mit der falschen Bildlegende - die Siedlung Telli sei nicht neu, sondern zwischen 1970 und 1990 entstanden - werde die Leserschaft in die Irre geführt.

Der Presserat erinnert in seiner Stellungnahme daran, nicht aus jedem Fehler sei eine Verletzung des Journalistenkodex abzuleiten. Die falsche Bezeichnung der Wohnblöcke als "neu" sei zwar bedauerlich, aber nicht geeignet, die Leserschaft dahingehend zu täuschen, als Folge der aktuellen Zuwanderung werde nun gerade die abgebildete oder eine mit dieser vergleichbare Überbauung erstellt. (sda)