"Rundschau"-Urteil wird nach Strassburg weitergezogen

SRG - Für Gleichbehandlung der Medien.

Die SRG SSR hat beschlossen, ein Bundesgerichtsurteil an den Europäischen Menschengerichtshof in Strassburg weiterzuziehen. Die Berner Justizdirektion hatte der "Rundschau" ein Interview mit einer Frau, welche in Hindelbank eine Gefängnisstrafe absitzt, nicht bewilligt. Interviews mit Radio- und Zeitungsjournalisten hatte die Gefängnisleitung hingegen zugelassen.

Wie SF-Chefredaktor Ueli Haldimann in seinem CR-Weblog schreibt, wurde ein Fernsehinterview mit der Begründung abgelehnt, es mache der Gefängnisverwaltung zu viel Aufwand; ein Tonbandinterview könne realisiert werden. Diese Ablehnung sei durch alle Instanzen bis und mit Bundesgericht geschützt worden. Mit der Argumentation, der Ausschluss der Kamera bedeute einen Ausschluss des Fernsehens und damit eine Ungleichbehandlung der Medien, habe sich die SRG nicht durchsetzen können.