«Rundschau» vernachlässigt Maudets Sicht

SRF - «Die Position von Pierre Maudet hätte breiter gespiegelt werden sollen», urteilt Ombudsmann Roger Blum.

Am Dienstag veröffentlichte der Ombudsmann den Schlussbericht zu einer Beanstandung der «Rundschau». Gegen den Bericht vom 3. Oktober 2018 zum Fall Maudet und zum Goldhandel Emirate-Schweiz hatte der darin kritisierte Staatsrat Pierre Maudet über seinen Anwalt eine Beanstandung eingereicht. Unter anderen Punkten ging es primär um die Frage, ob er sich in dem «Rundschau»-Beitrag genügend hatte wehren können.

In seiner Beurteilung kommt Ombudsmann Roger Blum zum Schluss, dass der «Rundschau»-Beitrag seriös und gut dokumentiert war. Er kritisiert jedoch die Redaktion in einem Punkt: Auch wenn Maudet selber sich gegenüber der «Rundschau» nicht hatte ausführlich äussern wollen: «Sie hätte auf jeden Fall Maudets Sicht der Dinge mehr Gewicht geben müssen, damit sich das Publikum wirklich frei eine eigene Meinung hätte bilden können», schreibt Blum in seinem Schlussbericht. Es sei die Pflicht der Redaktion, den Angeschuldigten mit seinen besten Argumenten und ausführlich zum Wort kommen zu lassen. Blum: «Sie hätte an Maudets Stelle einen Weggefährten, einen Freund oder seinen Anwalt reden lassen müssen».

Den vollständigen Bericht des Ombudsmanns lesen Sie auf srgd.ch. (eh)