Die Teleclub AG hat am Donnerstag die Wettbewerbskommission Weko ersucht, gegenüber der Cablecom Sanktionen zu verhängen. Begründet wird der Schritt damit, dass sich die Cablecom weigere, die von der Weko angeordneten vorsorglichen Massnahmen umzusetzen, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst. Diese beinhalten eine sofortige Aufschaltung des digitalen Programmangebots der Teleclub AG.
Am 23. September 2002 hatte die Wettbewerbskommission auf Antrag der Teleclub AG gegen die Cablecom eine Untersuchung eröffnet. Zugleich wurde Cablecom als grösste Kabelnetzbe-treiberin der Schweiz im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen verpflichtet, das digitale Programmangebot der Teleclub AG sofort in ihren Kabelnetzen aufzuschalten ("persoenlich.com" berichtete). Einem möglichen Rekurs der Cablecom gegen diesen Entscheid wurde die aufschiebende Wirkung entzogen, womit er seine Wirkung unverzüglich entfaltete.
Obwohl die Verfügung der Wettbewerbskommission keinen Interpretationsspielraum offen lasse, weiger sich Cablecom, den ihr auferlegten Pflichten nachzukommen und das Signal der Teleclub AG aufzuschalten, schreibt die weiter. "Die von der Cablecom vorgebrachte Argumentation, wonach einer Aufschaltung einer zweiten digitalen Programmplattform auf ihrem Kabelnetz ausgedehnte technische Tests vorauszugehen hätten, erweisen sich angesichts der Tatsache, dass bereits gegenwärtig das digitale Teleclub-Programmangebot zusammen mit dem Cablecom SwissFun-Angebot parallel in verschiedenen Kabelnetzen (unter anderem auch solchen der Cablecom) aufgeschaltet ist und störungsfrei betrieben wird, ohne weiteres als reine Spiegelfechterei."