Sat.1-Gameshow verletzt Programmrecht

UBI - Beschwerde wegen mangelnder Transparenz gutgeheissen.

Die UBI hat eine Beschwerde gegen die auf SAT 1 Schweiz ausgestrahlte Gameshow "Play and Win" wegen fehlender Transparenz hinsichtlich der Teilnahmebedingungen gutgeheissen, wie sie in eine Mitteilung schreibt. Die Sendung "Play and Win" wurde bis im Februar 2005 täglich auf SAT.1 Schweiz ausgestrahlt. Im Mittelpunkt dieser interaktiven Gameshow standen Rätselspiele. Das Publikum konnte sich per Telefon oder per Postkarte an den Gewinnspielen beteiligen. Nach der Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens in Zürich wurde die Sendung eingestellt. Gegenstand einer Beschwerde an die UBI bildete ein Fehlersuchquiz.

Durch seine direkte Beteiligung an der Gameshow kommt den Zuschauenden eine entscheidende Rolle zu. Diese müssen die Teilnahmebedingungen kennen, um entscheiden zu können, ob sie sich an einem Spiel beteiligen wollen. Die UBI ist zum Schluss gekommen, dass sich das Publikum hinsichtlich der Beteiligung mittels Postkarte kein korrektes Bild über die Teilnahmebedingungen hat bilden können. Die Hinweise der Moderatorin zielten praktisch ausschliesslich auf die Möglichkeit, eine Mehrwertdienstnummer anrufen zu können. Bezüglich der Konsequenzen einer Teilnahme mittels Postkarte liess sie die Zuschauenden dagegen im Ungewissen. Die UBI bemängelt zusätzlich, dass keine Einblendungen auf sachdienliche Plattformen (z.B. Web-Site, Teletextseite) erfolgten, auf denen das Publikum die Teilnahmebedingungen im Detail hätte einsehen können.

Wegen dieser mangelnden Transparenz hat die beanstandete "Play and Win"-Ausstrahlung das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Die andern Rügen des Beschwerdeführers, der sich als eigentlicher Gewinner des Fehlersuchquiz betrachtete, haben sich dagegen als offensichtlich unbe-gründet erwiesen.

Die UBI hat die Beschwerde aus den dargelegten Gründen einstimmig gutgeheissen. Der Entscheid kann mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.