Der Schaffhauser Regierungsrat lehnt einen Verzicht auf die Produktion täglicher Programmfenster bei regionalen TV-Anbietern ab. Der vom Bund vorgesehene Verzicht habe negative Auswirkungen auf die regionale Berichterstattung.
Mit einer Änderung der Radio- und Fernsehverordnung will das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Weichen für hybrides Fernsehen stellen. Die Fernsehsender können damit Informationen aus dem Internet gleichzeitig auf dem Fernseh-Bildschirm anzeigen lassen. Die SRG will diese Art Fernsehen bereits ab 1. Januar 2015 anbieten.
Mit der Verordnungsänderung will das Bakom auch die Auflage einiger Radio- und Fernsehstationen, ein tägliches Programmfenster für ein bestimmtes Gebiet auszustrahlen, streichen. Den Sendern soll es freigestellt sein, ob sie künftig regionale Informationen als Fenster oder integriert ins Hauptprogramm anbieten wollen.
In der Region Schaffhausen sei der konzessionierte Veranstalter Tele Top verpflichtet, ein tägliches Programmfenster mit regionalen Beiträgen auszustrahlen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Dienstag. AlsGegenleistung erhalte Tele Top Beiträge aus den Gebührengeldern.
Dieses Programmfenster von Tele Top sei für den Kanton Schaffhausen von grosser Bedeutung. Der Privatsender in Winterthur sei der einzige überregionale TV- Veranstalter, der täglich in einem eigenen Gefäss über den Kanton berichte.
Würden die regionalen Informationsleistungen, wie vom Bakom vorgesehen, ins Hauptprogramm der Sender integriert, würden nach Ansicht des Regierungsrates die peripheren Kantone und Gebiete mit Sicherheit nicht mehr die selben Informationsleistungen erhalten wie mit den Programmfenstern. "Mit dem Verzicht würde grundsätzlich ein Abbau von journalistischer Kapazität einhergehen, was nicht akzeptiert werden kann", schreibt die Regierung. (sda)