Schawinski und Heeb legen Rekurs ein

Radio-Konzessionen - Neubeurteilung im Aargau und in Basel.

Radio AG von Roger Schawinski hat beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs gegen den Radio-Entscheid des UVEK im Kanton Aargau eingereicht. Die Konzession wurde weiterhin Radio Argovia erteilt, das im Besitz der AZ Medien ist. Diese betreibt zudem mit der "Mittelland-Zeitung" die einzige grosse Tageszeitung des Kantons sowie mit Tele M1 das einzige Fernsehen und besitzt so laut einer Mitteilung von Radio AG ein faktisches Medienmonopol.

Roger Schawinski, einer der Initianten von Radio AG, begründet den Rekurs wie folgt: "Die Entscheidung steht unserer Meinung nach auf rechtlich schwachen Füssen. Die Begründung ist lückenhaft und in vielen Teilen nicht nachzuvollziehbar. Insbesondere ist der wichtige Aspekt der Medienkonzentration, der in der Bundesverfassung geregelt ist, völlig unbeachtet geblieben.“

MFE: In Basel wurden nicht gleiche Massstäbe angelegt

Auch in Basel wurde Beschwerde gegen die Radio-Konzessionsentscheide erhoben. Die Medien für Erwachsene AG, MFE - und damit das Projekt RBB von Initiant Christian Heeb -- hat am 1. Dezember 2008 fristgerecht beim Bundesverwaltungsgericht in Bern Rekurs gegen den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für das Versorgungsgebiet Nr. 17 (Basel) eingereicht. Damit erhalten die Konzessionierung der bisherigen Sender Radio One und Radio Basilisk bis zur endgültigen Beurteilung durch das Gericht keine Rechtsgültigkeit.

Nach Ansicht der Beschwerdeführerin verstösst die von Bundesrat Moritz Leuenberger unterzeichnete Verfügung unter anderem klar gegen Sinn und Geist des Radio- und Fernsehgesetzes. So sei im Raume Basel dem Aspekt des Meinungspluralismus und der Medienvielfalt keinerlei Beachtung geschenkt und die wirtschaftliche Verflechtung, bzw. Abhängigkeit der betroffenen Sender vom regionalen Medienmonopolisten entgegen den Vorgaben des Gesetzes ignoriert worden.

Beim Beweismassstab für die Substantiierung wurden laut MFE nicht vergleichbare Massstäbe an das Gesuch der MFE (Radio, das mehr Basel bietet, RBB) und an die Gesuche ihrer Mitbewerber angelegt. Dies sei umso gravierender, als der Gesetzgeber bei der Schaffung des RTVG einen “Bonus für bestehende Sender“ explizit ablehnte.

Das Beurteilungsverfahren und dessen Anwendung zur Evaluierung der Konzession weise schwerwiegende, insbesondere strukturelle Mängel auf. Wesentlichste Sachverhaltenselemente wurden laut MFE nicht zur Kenntnis genommen. Willkür und Ermessensfehler seien bei der Sachverhaltsermittlung und ihrer Interpretation nicht die Ausnahme sondern die Regel.