Zuschauerorganisationen wie das "Medien-Forum" können vor Bundesgericht nicht als Fernsehwächter auftreten. Die Lausanner Richter haben begründet, warum sie auf die Beschwerde zu den vermummten WEF-Gegnern im "10vor10" nicht eingetreten sind.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hatte im Mai dieses Jahres Beschwerden gegen den Beitrag im Nachrichtenmagazin "10vor10" abgewiesen. Der Geschäftsführer des Medien-Forums, der früher auch unter dem Namen "Hofer-Klub" bekannten Vereinigung, gelangte dagegen ans Bundesgericht.
Nahe Beziehung zur Streitsache
Die Lausanner Richter traten auf die Beschwerde nicht ein, wie bereits Ende Oktober bekannt geworden war. Nun liegt die Begründung des Entscheides vor. Demnach kann sich vor Bundesgericht gegen Entscheide der UBI nur beschweren, wer "zur Streitsache in einer besonderen, beachtenswert nahen Beziehung steht". Vom fraglichen Bericht seien aber weder der Beschwerdeführer noch das durch ihn vertretene Medien-Forum in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen: Weder seien sie Gegenstand der fraglichen Szene, noch stünden sie zum Thema des umstrittenen Beitrags in anderer Weise in einer engeren Beziehung.
Kein allgemeines Beschwerderecht