Schulfernsehen hat Kommentarfreiheit nicht strapaziert

SF - Presserat weist Beschwerde ab.

Der Schweizer Presserat sieht in einer Schulfernsehsendung über Fastfood die Kommentarfreiheit nicht strapaziert. Er wies eine Beschwerde ab. Aufgestossen war die Äusserung eines Facharztes zur Lebensqualität adipöser Kinder.

In der am 23. Juni 2006 ausgestrahlten Sendung verwies der Mediziner auf die gesundheitlichen Folgen von Übergewicht bei Kindern. Stein des Anstosses sollte ein Hinweis auf die Lebensqualität werden. Diese sei das Einschränkendste und "auf der Höhe der Lebensqualität von Krebspatienten".

Für den Beschwerdeführer war dies ein unzulässiger Vergleich, wie der Presserat in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme ausführt. Er monierte, dass das Schweizer Fernsehen mit der unkommentierten Ausstrahlung gegen das berufsethische Fairnessprinzip und die Wahrheitspflicht verstossen habe.

Der Presserat sieht das anders. Das beanstandete Statement sei als ärztliche Einschätzung erkennbar. Zudem hätten die unmittelbar voraussgegangenen Äusserungen genügend darauf hingewiesen, auf welchen Fakten diese Wertung beruhe. Der Arzt hatte etwa eine Reihe von gesundheitlichen Beeinträchtigungen angeführt.

Eine Äusserung muss aufgrund der presserätlichen Ausführungen in ihrem Zusammenhang beurteilt werden. Es sei zudem nicht Aufgabe von Medienschaffenden, bei einem Interview mit einem Fachmann dessen fachspezifische Äusserungen durch eigene zu ersetzen. Nur höchst unwahrscheinlich erscheindende oder die Ehre Dritter verletzende Aussagen erfordern ein journalistisches Eingreifen.