Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage des Journalisten Mario Gsell wegen Verletzung der Medienfreiheit durch die Schweizer Polizeibehörden gutgeheissen. Der Schweizer Journalist sollte im Januar 2001 im Auftrag eines "Gastro-Magazins" nach Davos reisen, um einen Bericht über die Auswirkungen des Weltwirtschaftsforums (WEF) auf die Restaurants und Hotels des Veranstaltungsortes zu schreiben. Obwohl er seinen Presseausweis vorlegte, wurde er von der Polizei weggewiesen, und somit an der Ausübung seines Berufs gehindert.
Die Mediengewerkschaft comedia begrüsst das Urteil als Meilenstein für die Durchsetzung der verfassungsmässig garantierten Medienfreiheit: Die Schweizer Polizei und Behörden dürfen Medienschaffende nicht mit der Begründung, dass Demonstrationen befürchtet werden, wegweisen und damit an der Ausübung ihres Berufes hindern, der schliesslich auch darin besteht, genau hinzuschauen. Nicht zuletzt stärke das Urteil auch die Anerkennung des Presseausweises, schreibt die Comedia in einer Mitteilung.