Schweizer Persönlichkeitsschutz geht weiter

"Caroline-Urteil" - "Allgemeine Auffassung, dass öffentliche Personen ein Privatleben haben".

In Deutschland haben die Medien bislang weniger auf den Schutz der Privatsphäre Prominenten achten müssen als in der Schweiz. Prominente müssen in Deutschland damit rechnen, fast überall von Paparazzi fotografiert zu werden. Es gibt zwei Ausnahmen: die Prominenten sind in ihren Privaträumen; oder sie haben sich offensichtlich an einen "abgeschiedenen Ort" zurückgezogen. So hatte das deutsche Verfassungsgericht vor vier Jahren im Falle von Caroline von Monaco entschieden.

Die Karlsruher Richter befanden über Fotos, die Caroline mit einem Freund in einem Gartenrestaurant -- einem öffentlichen Raum -- zeigten. Das Paar hatte sich aber in dessen hinterstem Winkel versteckt. Dies sei ein verbindlicher Wunsch nach Privatheit, urteilten die Richter.

"In der Schweiz herrscht die allgemeine Auffassung, dass öffentliche Personen -- auch Politiker -- ein Privatleben haben", sagt der Privatdozent für Medienrecht an der Universität Zürch, Urs Saxer dazu. Für Menschen die Rampenlicht stets suchten, gelte dies aber weniger.

Laut dem Präsident des Schweizer Presserats, Peter Studer, wurde beim Caroline-Entscheid zwischen "absoluten Personen der Zeitgeschichte" wie Weltstars, Politiker und Royals sowie "relativen Personen der Zeitgeschichte" unterschieden. Über Letztere -- zum Beispiel Kriminelle -- darf nur im Zusammenhang mit dem Ereignis berichtet werden, das sie "berühmt" gemacht hat.