sda-Berichterstattung über Elmer-Prozess war korrekt

Presserat - Beschwerde des "Weltwoche"-Redaktors Alex Baur wurde abgewiesen.

Die Nachrichtenagentur sda hat bei der Berichterstattung über ein laufendes Gerichtsverfahren des ehemaligen Julius-Bär-Bankers Rudolf Elmer gegen die "Weltwoche" eine zulässige Wertung vorgenommen und die Anhörungspflicht nicht verletzt. Zu diesem Schluss kommt der Presserat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Die Beschwerde des "Weltwoche"-Redaktors Alex Baur wurde abgewiesen. Dieser hatte die sda-Berichterstattung zur Klage Elmers gegen die "Weltwoche" beanstandet. Er rügte, dass die sda die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" in zwei Punkten verletzt habe.

Zulässige Wertung
In der sda-Meldung vom 3. Juli 2013 geht es um einen Beschluss des Zürcher Bezirksgerichts. Dieses hatte beim Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzung verfügt, dass die "Weltwoche" ihre Vorwürfe gegen Elmer innerhalb von 20 Tagen beweisen muss. Die sda nahm danach die Wertung vor, dass Elmer vor Gericht einen "Zwischenerfolg" errungen habe.

Damit habe die Agentur einen falschen Eindruck erweckt, weil das Gericht ein Begehren Elmers auf eine vorsorgliche Massnahme abgewiesen habe, machte Baur geltend. Der Presserat sieht dies anders: Die Wertung sei aus berufsethischer Sicht zulässig.

Der "Zwischenerfolg" beziehe sich auf die Fristansetzung an die "Weltwoche", einen Beweis für ihre Vorwürfe zu erbringen, und nicht auf die Abweisung von Elmers Gesuch auf Erlass einer vorsorglichen Massnahme. Deshalb sei die Kommentarfreiheit von der sda nicht verletzt worden.

Keine Anhörungspflicht
Auch der zweite Punkt der Beschwerde des "Weltwoche"-Redaktors, wonach die sda verpflichtet gewesen wäre, ihn oder seinen Arbeitgeber zu einer Stellungnahme einzuladen, wurde abgewiesen. "Es besteht keine Verpflichtung, zu (Zwischen-)Entscheiden die Meinung der am Verfahren Beteiligten einzuholen", schrieb der Presserat.

Zudem sei dem Redaktor und der "Weltwoche" kein illegales Verhalten unterstellt worden. Es seien somit keine schwerwiegenden Vorwürfe erkennbar, zu denen die sda die Betroffenen hätte anhören müssen. (sda)