Sender bleibt vorerst im analogen Netz

U1 TV - Cablecom muss Programm bis 7. Januar 08 verbreiten.

Die Cablecom darf U1 TV nicht sofort aus dem analogen Angebot kippen. Dies hat das Bundesgericht am Donnerstag mit einer superprovisorischen Verfügung entschieden. Der Kabelnetzbetreiber muss den Sender bis mindestens am 7. Januar weiter verbreiten.

Cablecom-Sprecher Hanspeter Nehmer bestätigte am Donnerstagabend auf Anfrage eine entsprechende Mitteilung des Fernsehsenders. Diesen Entscheid werde die Cablecom selbstverständlich respektieren -- danach werde man weitersehen. Den Zwischenentscheid wollte der Sprecher nicht kommentieren.

Nachdem ursprünglich die Abschaltung von U1 TV per Ende August geplant gewesen war, wollte die Cablecom den Sender nun ab (morgen) Freitag nicht mehr analog verbreiten. Grundlage war ein am Mittwoch veröffentlichter Entscheid des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM).

Der Fernsehsender erfülle die Bedingungen für eine Aufschaltpflicht im analogen Netz nicht, lautete die Begründung des BAKOM. Das Zürcher Privatfernsehen habe nicht darlegen können, inwiefern es zur Bildung und Meinungsvielfalt der Schweiz beitrage. (sda)