Mit dem Angebot des Online-Fussballspiels Fussball Challenge 08 hat die SRG gegen Werbebestimmungen im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verstossen. Dies hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in einer Verfügung festgestellt. Eine Sprecherin des BAKOM bestätigte eine Meldung von "Tagesanzeiger.ch/Newsnetz" vom Dienstag. Der im Internet veröffentlichten Verfügung ist zu entnehmen, dass die SRG und Finanzierungspartner gemeinsam eine neutrale Internetseite betrieben, von der das Spiel heruntergeladen werden konnte.
Zudem seien die SRG-Seiten mit der Seite von Fussball Challenge 08 verlinkt gewesen. Fussball Challenge 08 und auch das aktuelle Spiel Ski Challenge 08 gehören aus Sicht des Bakom zu den nicht konzessionierten Tätigkeiten der SRG. "Mangels überwiegender Publikumsbindung" dürfen die Spiele nicht ins SRG-Onlineangebot.
Das Fussball-Spiel ist auf der Webseite des Schweizer Fernsehens nicht mehr zu finden. Laut SRG-Sprecher Daniel Steiner wurde es im Zusammenhang mit der Euro 2008 vorübergehend angeboten. Das derzeit laufende Spiel Ski Challenge 08 sei im Dispositiv der Verfügung kein Thema, stellte Steiner klar. In seiner Verfügung mit Datum vom 14. Januar zu Fussball Challenge 08 ordnete das Bakom an, der Link zu Fussball Challenge 08 sei innert zehn Tagen von der Website zu entfernen. Ausserdem hat die SRG die Verfahrenskosten zu tragen. Sie hat aber die Möglichkeit, die Verfügung innert 30 Tagen anzufechten.
Ob die SRG nun in dieser Sache ans Bundesverwaltungsgericht gelangen wird, werde geprüft und sei noch völlig offen, sagte Steiner. Ski Challenge sei schon in der letztjährigen Skisaison angeboten worden. Zu den Verfahrenskosten und zur Frage nach dem Gewinn aus den Spielen für die SRG wollte sich Steiner nicht äussern.
Auf das Online-Angebot aufmerksam wurde die Behörde am 15. April 2008 durch einen Beitrag der Sendung "Sport Aktuell" des Schweizer Fernsehens (SF) zu Fussball Challenge 08. Darin wurde das Spiel vorgestellt und dabei auf die Preise sowie die Möglichkeit hingewiesen, das Spiel von der SF-Webseite gratis herunterzuladen. Das Bakom kam zum Schluss, dass das Online-Spiel ein kommerzielles Angebot der SRG sei. Weise der Sender im eigenen Programm auf das Spiel hin, sei dies als unzulässige Eigenwerbung zu werten. Keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz stellten ausgestrahlte Spielsequenzen aus Fussball Challenge 08 dar. (sda)