Ein vom Westschweizer Fernsehen RTS im Jahr 2022 ausgestrahlter Beitrag über den Handel mit Edelhölzern in Gambia und Senegal muss nicht von der Website entfernt werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Geschäftsmanns abgewiesen. Er hatte wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten geklagt.
In der Sendung berichtete RTS über eine Strafanzeige der Nichtregierungsorganisation Trial International bei der Bundesanwaltschaft. Im Beitrag wurde dargelegt, wie unter der Herrschaft des gambischen Ex-Machthabers im Schatten der Unruhen im benachbarten Senegal illegal Rosenholz geschlagen worden war.
Das Holz war für China bestimmt. Es ist durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen geschützt. Trial zufolge hatte der Holzschlag dramatische Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung – ein Phänomen, das als «Ökozid» bezeichnet wird. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Verbot des Beitrags
Der Geschäftsmann konnte zum Beitrag Stellung zu nehmen. Er äusserte sich über seinen Anwalt und versuchte, die Ausstrahlung der Sendung zu verbieten. Nach der Emission verlangte er, dass die Sendung und der Artikel dazu von der RTS-Website entfernt werden.
Das Bundesgericht hat die Rügen des Mannes abgewiesen. Das Bundesgericht schreibt, die Vorinstanz habe nicht festgestellt, dass die vom Betroffenen erlittene Beeinträchtigung ungerechtfertigt erfolgt sei.
Die Abholzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt seien von öffentlichem Interesse. Die meisten Angaben seien objektiv und der Begriff «Ökozid» sei zulässig. Es werde klargestellt, dass es sich nicht um einen juristischen Begriff handle.
Schliesslich stelle die Reportage keine offensichtliche Verbindung zwischen der Firma des Beschwerdeführers und den bewaffneten Gruppen im Senegal her. (Urteil 5A_274/2024 vom 11.11.2024) (sda/cbe)