SF betrieb bei Alinghi-Berichterstattung Schleichwerbung

UBI - Logo von Alinghi auf Mikrofonen deutlich sichtbar.

Das Schweizer Fernsehen hat in ihrer Berichterstattung über den America’s Cup 2007 unzulässige Schleichwerbung betrieben. Zu diesem Schluss kommt die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Sie hiess eine Beschwerde gut, in welcher beanstandet wurde, dass das Schweizer Fernsehen Mikrofone verwendet habe, auf welchen das Logo von Alinghi sichtbar gewesen sei.

Im Finale des America’s Cup 2007 standen sich die Boote von Team Alinghi und Team New Zealand gegenüber. SF berichtete in mehreren Spezialsendungen und den ordentlichen Sportsendungen umfassend über die Segelregatta. Auf dem Dach der Alinghi-Basis im Hafen von Valencia hatte man sich ein Studio eingerichtet. Dabei war Insbesondere auf dem Mikrofon des Moderators, der im Gespräch mit einem Experten regelmässig die Vorschau und die Analysen der Rennen bestritt, war das Alinghi-Logo wiederholt deutlich sichtbar.

Gemäss Rechtsprechung der UBI liegt eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots durch unentgeltliche Schleichwerbung insbesondere vor, wenn die mit einer Darstellung oder Aussage verbundene Werbewirkung nicht durch einen Informationswert gedeckt ist. Werbende Botschaften in redaktionellen Sendungen dürfen keinen Selbstzweck verfolgen.

Für Fälle von Schleichwerbung gegen Entgelt ist das Bundesamt für Kommunikation zuständig. Dessen Abklärungen haben ergeben, dass die Alinghi-Logos ohne Gegenleistung auf den Mikrofonen des Schweizer Fernsehens platziert wurden. Die für un-entgeltliche Schleichwerbung zuständige UBI hat sich deshalb mit dem Sachverhalt beschäftigt. Den Entscheid der Instanz kann die SRG beim Bundesgericht mit einer Beschwerde anfechten.

Bereits zuvor hatte das Bakom das Schweizer Fernsehen mit einer Busse in sechsstelliger Höhe bestraft, weil dieses die Sponsoringregeln mit der Berichterstattung zum America's Cup verletzte. Die SRG hatte daraufhin Rekurs gegen die Bakom-Verfügung eingelegt.