In der Sendung "SF bi de Lüt - Heimspiel" von Ende August 2008 von Schweizer Fernsehen sind lebende Forellen als Spielzeug missbraucht und instrumentalisiert worden. Das befindet die UBI und stellt eine Programmrechtswidrigkeit fest. Die gutgeheissene Beschwerde gegen die Sendung rügte ein Fangspiel mit Zuchtforellen in Sempach LU, wie die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) am Freitag mitteilte.
Dieses Spiel erachtete das Gremium mit 5 zu 2 Stimmen als unsittlich und damit programmrechtswidrig. Für die tierschutzrechtlichen Konsequenzen seien die Luzerner Behörden zuständig.
UVEK intervenierte bei 'Erotic Night'
Einstimmig und ebenfalls als unsittlich stufte die UBI die Sendung "Erotic Night" auf Schweiz 5 vom 14./15. November ein. Beschwerde geführt hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). In den ausgestrahlen Sequenzen aus dem Film "Ken Park" entstehe durch den Zusammenschnitt, den fehlenden Kontext und die fehlenden Dialoge der Eindruck, es handle sich um Kinderpornografie. Das verletzte die öffentliche Sittlichkeit und den programmrechtlichen Jugendschutz.
Nicht eingetreten ist die Instanz auf eine Beschwerde des Vereins gegen Tierfabriken (VgT). Dieser machte geltend, er werde vom Schweizer Fernsehen systematisch boykottiert. Da eine Rechtsgrundlage für solche generelle Beschwerden ohne Nennung der beanstandeten Sendung fehlt, erachtet sich die UBI als nicht zuständig. (sda)