Sieben Jahre Zuchthaus für frühere TV-Wetterfee

Strafgericht - Wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.

Eine frühere Wetterfee von "Telebasel" soll für sieben Jahre ins Zuchthaus. Das Baselbieter Strafgericht hat sie am Dienstag wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. Die 34-jährige Frau hatte in Allschwil BL die Grossmutter ihres Ex-Freundes erdrosselt.

Das Motiv für die Bluttat vom 30. Dezember 2006 blieb auch nach der Urteilsverkündung offen. Die Beweislosigkeit in diesem Punkt dürfe nicht zu Lasten der Angeklagten in Form von Vermutungen verwendet werden, hielt indes die Gerichtspräsidentin fest. Die Staatsanwaltschaft war von Rache als möglichem Motiv ausgegangen.

In einer Gesamtwürdigung aller Umstände erachtete das Gericht die Tat nicht als Mord. Die Gerichtspräsidentin bezeichnete die Ausführung als brutal, wies aber auch darauf hin, dass die Angeklagte die Tat in einem Zustand der Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit begangen habe.

Reduziert steuerungsfähig

Ebenfalls verneinte das Gericht aber auch einen Totschlag. Ob eine grosse seelische Belastung bestanden hat, liess es offen. Diese wäre nach Meinung des Gerichts nicht entschuldbar gewesen: Die Angeklagte habe sich objektiv nicht in einer ausweglosen Situation befunden.

Sehe man die Tat als vorsätzliche Tötung an, liege das Verschulden aber im oberen Bereich, hielt die Gerichtspräsidentin fest. Die Art der Ausführung weise Mordelemente auf. Unter den entlastenden Elementen nannte die Gerichtspräsidentin das Geständnis sowie die Einsicht und Reue der Angeklagten.

Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht eine vollzugsbegleitende ambulante Therapie an. Beim Strafmass von sieben Jahren rechnete es der Angeklagten, gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten, eine mittelgradige Reduktion der Steuerungsfähigkeit zu.

Die Staatsanwältin hatte neun Jahre wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte auf dreieinhalb Jahre wegen Totschlags. Nicht einbezogen hat das Gericht die von der Verteidigung geltend gemachte Vorverurteilung durch die Medien; die Berichterstattung habe sich im normalen Rahmen gehalten und sei angemessen gewesen.

Geschlagen und erdrosselt

Was die Tat angeht, ging das Gericht davon aus, dass die Angeklagte das Opfer erst mit einem Hammer, dann mit einer Specksteinplatte geschlagen und danach mit einem Schal erdrosselt hat. Die Angeklagte konnte sich an Details zum Tathergang nicht erinnern.

Weiter nahm das Gericht an, dass sich die Frau die schweren Selbstverletzungen erst nach dem Tod des Opfers beigebracht hat. Es schloss aber frühere "Probeschnitte" nicht aus: Die Angeklagte hatte stets betont, sie habe sterben wollen.

Hintergrund der Tat ist das Ende der Liebesbeziehung zwischen der Angeklagten und dem Enkel des 81-jährigen Opfers. Am Vorabend der Tat hatte die Frau den Ex-Freund verfolgt und festgestellt, dass er eine neue Freundin hatte. Die Grossmutter war erst wenige Wochen zuvor zu ihrem Enkel nach Allschwil gezogen. (sda)