Sinnieren über Lohnabzug bei Fehlern

NZZ - Instrument zur Fehlerreduzierung.

In Nicaragua werden den Mitarbeitern der Zeitung La Prensa knapp zehn Franken vom Lohn abgezogen, wenn sie sich verschreiben oder in einem Detail täuschen. Bei schwerwiegenden Fällen würde der Fehlbare gar bis zu drei Tage von der Arbeit suspendiert, wie die Aargauer Zeitung berichtete. Dies hat nun die NZZ ins Sinnieren gebracht. So sei es Hierzulande zwar noch nicht soweit wie in Nicaragua, Qualitätskontrollen und Qualitätssicherung gehörten aber seit einigen Jahren zur magischen Formelsprache jeder medienkritischen Erörterung.

Qualität habe sich als Kampfbegriff zur Ausgrenzung der Konkurrenz und als Schlagwort des Marketings etabliert. Die Durchsetzung der guten Vorsätze falle aber schwerer, wie die Meldungen von Plagiaten, die Stellungnahmen des Presserats und die täglichen Schludrigkeiten zeigen würden. Die NZZ glaubt, dass wohl jeder mehr aufpassen würde, wenn Fehler seine Lohntüte schmälerten. Somit wäre ein individueller Anreiz zur Qualtitätssteigerung geschaffen.

Doch der Teufel liege auch hier im Detail. Die NZZ fragt sich nämlich, wer dann die Fehler ermitteln, also zum Polizisten gemacht würde, und ob es Rekursmöglichkeiten gäbe. Würde es auch möglich sein, eine Redaktion kollektiv zu bestrafen, wird weiter gefragt, indem beim Weihnachtsessen das Dessert gespart würde? Könnte ein Journalist die Schuld dem Chefredaktor, der ihn unter Druck gesetzt habe, und der Chefredaktor diese dem Verleger abschieben, weil schlechte Arbeitsbedingungen die Gewährleistung verlässlicher Informationen verhindern?