So kommentieren Zeitungen den Fall Spiess-Hegglin

Tamedia und CH Media - Die Kommentatoren schreiben, das Urteil habe Auswirkungen auf Politiker und die Medien, und auf die ganze Gesellschaft. Bei der Beurteilung des Falls sind sich Tamedia und CH Media jedoch nicht einig.

von Edith Hollenstein

Nach dem am Mittwoch eröffneten Verfahren vor dem Zuger Kantonsgericht im Fall Spiess-Hegglin gegen Ringier haben mehrere Zeitungen Kommentare dazu veröffentlicht. In den Tamedia-Zeitungen äusserte sich die stellvertretende Inland-Chefin Claudia Blumer: Für die Informations- und die Medienfreiheit sei zu hoffen, dass die Klage von Jolanda Spiess-Hegglin gegen den «Blick» abgewiesen werde. Das Medienrecht stelle sehr hohe Anforderungen an einen Eingriff in die Intimsphäre. Doch diese seien in diesem Fall gegeben gewesen, so Blumer. «Ein Politiker, der im Gefängnis sitzt, und eine Politikerin, die wegen vermuteter Schändung ins Spital geht – wenn das kein Grund ist, vom Schutz der Intimsphäre abzusehen, was dann», so die Tagi-Redaktorin.

Bei der Beurteilung der «Blick»-Berichterstattung handle es sich weniger um eine rechtliche als vielmehr um eine ethische Frage. «Das Blatt hätte zurückhaltender sein sollen, es hätte die beiden bis dahin national völlig unbekannten Politiker nicht mit voller Identität preisgeben sollen. Die Unschuldsvermutung hätte deutlicher gewürdigt werden müssen», schreibt Blumer. Sie schlägt folgendes Vorgehen vor: Die Ringier-Verantwortlichen sollten sich mit Jolanda Spiess-Hegglin an einen Tisch setzen und eingestehen, was die Zeitung hätte besser machen können.

Zum gleichen Fall meldet sich in den CH-Media-Zeitungen mit Pascal Hollenstein der oberste publizistische Chef zu Wort. Mit Bezug auf weitere aktuell laufende Gerichtverfahren von Politikern gegen Medienhäuser (Maudet, Broulis, Darbellay) schreibt Hollenstein, dass diese «derzeitige Prozessflut» längerfristig der Öffentlichkeit zu Gute komme. Sie diene sowohl den Politikern als auch den Medien.

«Günstig wäre es, wenn in der Summe eine Schärfung jener Linie zwischen Privatsphäre und öffentlichem Interesse resultierte, ohne dass dabei das wohlverstandene Informationsinteresse der Öffentlichkeit beschnitten wird», schreibt Hollenstein weiter. Je klarer diese Linie ausfällt, desto einfacher werde es in Zukunft sein, zwischen Publikation und Schweigen zu entscheiden.

Zum Fall Spiess-Hegglin meint er: «Auch Politiker müssen es sich nicht gefallen lassen, dass der Boulevard unter die Bettdecke leuchtet. Sensationslust und Voyeurismus mögen menschlich sein; als Leitfaden für die Berichterstattung taugen sie aber nicht.»

Im Fall geht es um einen Artikel, den der «Blick» am 24. Dezember 2014 publiziert hatte. Darin zeigte das Boulevardblatt mit Namen und Bild die damaligen Zuger Kantonsratsmitglieder Spiess-Hegglin (Grüne) und Markus Hürlimann (SVP) und titelte: «Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?» Auf diesen Artikel folgten im «Blick» und weiteren Medien Dutzende Artikel zu dem, was an der Zuger Landammannfeier zwischen Spiess-Hegglin und Hürlimann vorgefallen sein könnte. Das Urteil des Zuger Kantonsgerichts dürfte in rund zwei Monaten vorliegen.