Sonderermittler soll Indiskretionen aufdecken

Fall Roschacher - Bundesrat beauftragt Staatsanwalt Pierre Cornu.

Die Amtsgeheimnisverletzungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des GPK-Berichts zum Fall Roschacher sollen untersucht werden. Für diese Aufgabe setzt der Bundesrat Pierre Cornu als ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ein. Er wurde beauftragt die Sachverhalte "Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen" und "Amtsgeheimnisverletzung" zu klären.

In den letzten Wochen hätten verschiedene Medien vertrauliche Informationen über die von der GPK durchgeführte Untersuchung veröffentlicht, teilte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit. Die GPK hatte daraufhin schon vor Wochenfrist Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Laut EJPD ist die Einsetzung eines ausserordentlichen Verfahrensleiters in solchen Fallkonstellationen üblich. Sie erfolgt, um jeglichen Anschein der Befangenheit zu vermeiden und die völlige Unabhängigkeit der Untersuchung zu gewährleisten. (sda/pers)