In einem Artikel vom Freitag wirft die NZZ der "SonntagsZeitung" (SoZ) im Fall des gefallenen Armechefs Roland Nef zu wenig Quellenschutz vor. Weil die beteiligten Journalisten Fehler gemacht hätten, habe das Bezirksgericht Zürich einen Polizeibeamten für schuldig befunden, im Fall Nef die entscheidende Amtsgeheimnisverletzung begangen zu haben.
Insbesondere kritisiert NZZ-Autor Rainer Stadler das Verhalten des SoZ-Journalisten Karl Wild. Er habe sich in den Medien als "Der Mann, der den Armeechef zu Fall brachte" feiern lassen und habe sich damit gebrüstet, dass er und Chefredaktor Andreas Durisch die einzigen Personen seien, welche die Quelle kennen.
Wild habe damit seinem Informanten keinen Gefallen getan. Je geschwätziger jemand auftrete, desto mehr laufe er Gefahr, Spuren zu legen. Wild habe tagesanzeiger.ch gesagt, sein Geltungsdrang sei nach 35 Jahren Journalismus nicht mehr sonderlich ausgeprägt. "Schön wär's" meint Stadler in der NZZ. Der Richter habe die öffentlichen Äusserungen Wilds benutzt, um sein Urteil gegen den Polizisten zu untermauern.
Stadler kommt zum Schluss: "Die 'SonntagsZeitung' hat den Informanten zu wenig geschützt und damit das journalistische Bankgeheimnis verletzt."