Sorgfalt im Umgang mit Leserbriefen verlangt

Presserat - Beschwerde gegen Leserbrief abgewiesen.

Eine bestimmte Berufsgruppe gehört nicht zu den Minderheiten, die laut Pressekodex vor Diskriminierung geschützt werden müssen. Der Presserat hat eine Beschwerde gegen einen Leserbrief mit pauschalisierenden Vorwürfen gegen Informatiker abgewiesen.

Der Leserbriefschreiber hatte Ende Juni 2005 im Tages-Anzeiger behauptet, viele Informatiker seien Täter. So hätten sie beispielsweise Sexualdelikte begangen und seien verantwortlich für Bluttaten in der eigenen Familie. Das Gehirn in der Informatiktechnik sei ausser Kontrolle geraten, schrieb er weiter.

Der Beschwerdeführer machte danach geltend, der Leserbriefschreiber habe die Ehre der "grossen, heterogenen" Bevölkerungsgruppe der Informatiker verletzt. Zudem habe der Leserbriefschreiber gegen das Diskriminierungsverbot und gegen die Respektierung der Menschenwürde verstossen.

Laut dem Presserat gehören aber die Informatiker nicht zu den vor Diskriminierung zu schützenenden Minderheiten. Zu verzichten sei auf diskriminierende Anspielungen, welche die ethnische oder nationale Zugehörigkeit, die Religion, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, Krankheit oder Behinderungen zum Gegenstand hätten.

Ebenso wenig würden durch den Leserbrief bestimmte individualisierbare Personen verunglimpft oder in ihrem Menschsein herabgewürdigt, schreibt der Presserat weiter. Auch sei die These des Leserbriefschreibers für die Leser als offensichtlich abstrus erkennbar gewesen.