SRF hat «mustergültig» berichtet

Fall Jürg Jegge - Die Ombudsstelle weist eine Beanstandung vollumfänglich zurück. Das Thema sei mit der notwendigen journalistischen Sorgfalt angegangen worden.

Schweizer Radio und Fernsehen hat in den Augen der Ombudsstelle SRG Deutschschweiz mustergültig über den Fall Jürg Jegge berichtet. Die Ombudsstelle stützt deshalb eine Beanstandung nicht. In dieser war bemängelt worden, dass infolge des verhängnisvollen Buchtitels Jegge ungeschützt der ganzen Medienkonsumentenschaft gegenübergestanden sei. Es sei auch nicht nötig, dass Jegge unaufhörlich namentlich genannt werde. In der Beanstandung wurde weiter darum ersucht, dass von Seiten der Medien verantwortungsvoller mit dem Persönlichkeitsschutz umgegangen wird.

Die Ombudsstelle wies die Beanstandung vollumfänglich zurück. So habe SRF erst nach zwei Tagen über den Fall berichtet, nachdem dieser in den meisten anderen Medien bereits ausgiebig breitgetreten worden sei (persoenlich.com berichtete). Zweitens habe SRF vor der Veröffentlichung der Vorwürfe in den Primetime-Sendungen eine Stellungnahme von Jegge eingeholt.

SRF habe sich also strikt an seine publizistischen Leitlinien gehalten. Insofern könne den Verantwortlichen mit Bestimmtheit kein Vorwurf gemacht werden, es habe Jegge unfair behandelt, sondern ganz im Gegenteil. Das Thema des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sei zudem in verschiedenen Sendegefässen und Hintergrundberichten aufgenommen worden. «Die Verantwortlichen von Schweizer Radio und Fernsehen sind die Berichterstattung zum Fall Jürg Jegge mit der notwendigen journalistischen Sorgfalt mustergültig angegangen», schreibt Manfred Pfiffner, stellvertretender Ombudsmann. (sda/cbe)